AGB bodypro

AGB bodypro

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von bodypro.de
Stand: 01.04.2011
Unsere Leihgegenstände:
Schlauchboote
Kajaks
SUP’s
Die Benutzung unserer Leihgegenstände und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe erreichbar ist.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.
Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt bei Materialübergabe in bar und bei online Verleih 14 im voraus zu Überweisen. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Mindestmietzeit ist 1 Stunde. Danach wird jede weitere angefangene halbe Stunde abgerechnet. Ist die Anlieferung des Materials vereinbart, so berechtigt ein verspätetes Eintreffen des Materials in keinem Fall zur Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Eine ev. Verspätung kann ihre Ursache nur in von uns nicht beeinflussbaren Situationen haben. Sollte aus Gründen der Wetterlage, Witterung, Hoch bzw. Niedrigwasser zum angegeben Termin eine Vermietung bzw. Tour nicht möglich sein, wird ein anderer Termin innerhalb der nächsten 6 Monate vereinbart und berechtigt nicht zur Rückforderung der gezahlten Sicherheit (Anzahlung). Für den Fall das der Mieter aus welchen Gründen auch immer die Mietsache bzw. Tour an den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen will oder kann, wird ein neuer Termin vereinbart. Bei Terminänderung oder Absage der Mietsache bzw. Tour durch den Mieter, ist bis 4 Wochen vor Termin kostenlos. Erfolgt eine Absage kürzer als 4 Wochen im Voraus, so behalten wir den Betrag der gezahlten Anzahlung als Entschädigung ein.

Sicherheit
Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der Mietsache Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer besteht eine Rettungswestenpflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht erlaubt. Das benutzen der Mietsache ist nur unter Einhaltung der lokalen Richtlinien erlaubt eine Missachtung ist ausdrücklich verboten. Ausnahmen hierfür bedürfen immer einer schriftlichen Genehmigung. Mündliche Absprachen sind ungültig. Von bodypro.de geführte Touren und eine Missachtung der Vorsichtsmaßnahmen sind wir berechtigt, die Tour sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.

Haftungsausschluss
bodypro.de haftet als reine Vermietung nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen, Ausweise, Handys, Kameras etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

Höhere Gewalt
bodypro.de ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel) berechtigt, Touren abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

Sorgfaltspflicht
Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind in privatem Besitz und dürfen nicht betreten oder zur Rast genutzt werden. Während der Leihzeit dürfen die Leihgegenstände nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten – auch durch Alkoholmissbrauch -, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

Bergung
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich bodypro.de zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise – entgegen den Absprachen – zurückzuholen, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde € 50,00* und für das Fahrzeug pro Kilometer € 1,50* zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet (* zzgl. gesetzl. MwSt.). Mögliche Materialschäden, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zu tragen.
Geführte Touren der Firma bodypro.de
Bei den geführten Touren wird der Rechnungsbetrag nach Auftragsbestätigung der Tour zu 40% oder mindestens 100€ fällig, der restliche Rechnungsbetrag ist vorab, spätesten vor Antritt der Tour, fällig. Die Rechnungslegung erfolgt vor Tourbeginn.
Der Mietpreis für die Leihboote ist vor Antritt fällig.
Reservierungen werden erst gültig nach einer Vorrauszahlung von 50% bzw. 50 Euro.
Bei Stornierung tritt automatisch § 20 in Kraft.
Des Weiteren verstehen sich die Preise bei den geführten Kanutouren pro Person und beim Bootsverleih pro Boot inkl. 19% Mehrwertsteuer.

Sollte ein Mieter von der Tourbuchung zurücktreten müssen, werden folgende Gebühren (bei Nichtnachweisbarkeit einer Neubelegung) fällig:
bis 30 Tage vor Tourenbeginn 30%
bis 14 Tage vor Tourenbeginn 50%
bis 8 Tage vor Tourenbeginn 60%
bis 2 Tage vor Tourenbeginn 80%
ab 2 Tage vor Tourenbeginn 100%
Die Gebühren beziehen sich auf den jeweils vereinbarten Rechnungsbetrag. Änderungen im Preisgefüge vorbehalten.

Das Team von bodypro.de ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn sich dieser vertragswidrig verhält bzw. die Tour trotz formloser Abmahnung nachhaltig stört. Die Kosten die durch sein Verhalten entstehen, hat die Person selbst zu tragen

Können Touren aufgrund witterungs- und wasserstandsbedingter Einflüsse nicht stattfinden, haftet die o.g. Firma nicht für die nicht stattfindende Tour. Gegebenenfalls kann ein Ausweichtermin gefunden werden. Müssen Touren aus o.g. Gründen abgebrochen werden, gibt es keinen Anspruch auf Rückvergütung.

Der Veranstalter haftet nicht bei Beschädigung ,Verlust oder Diebstahl der sich im Besitz der Teilnehmer befindlichen Dinge. Dies erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnahme an den Touren bzw. Nutzung des Verleih findet auf eigene Gefahr statt (es wird bei der Einweisung auf die Gefahren während der Tour hingewiesen).
Der Veranstalter haftet nur bei grob fahrlässiger Handlung seinerseits.

Bei Bildern bzw. Aufnahmen jeglicher Art, welche mit und von uns aufgenommen werden liegt das Copyright bei bodypro.de Eine Weitergabe oder Veröffentlichung an dritte bedarf einer Genehmigung der Firma bodypro.de
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.
Bodypro.de
Vertretungsb. Geschäftsführer: Thomas Stößer
Schrebergässchen 2
04109 Leipzig
Telefon: 0341 / 35 58 04 34
E-Mail-Kontakt: info@bodypro.de
Steuernummer: 23127804397